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   OLG Köln, 20.07.1960 - 4 W 69/60   

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OLG Köln, 20.07.1960 - 4 W 69/60 (https://dejure.org/1960,1526)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.1960 - 4 W 69/60 (https://dejure.org/1960,1526)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 1960 - 4 W 69/60 (https://dejure.org/1960,1526)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2295
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 371/83

    Aufforderung zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern kein

    Bei der Abwehr von Auskunftsansprüchen, womit das Begehren der Klägerin im Streitfall vergleichbar ist, beträgt dieses Interesse zwischen 10 v. H. und 20 v. H. des streitigen Steuerbetrags, wie das Hessische FG (Beschluß vom 2. September 1966 B III 43/66, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1967, 26) im Anschluß an die Zivilrechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts bei Auskunftsansprüchen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. März 1960 VII ZR 207/59, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1960, 1252, und Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Köln vom 20. Juli 1960 4 W 69/60, NJW 1960, 2295) zutreffend ausgeführt hat, weil es anders als im Fall, der dem BFH-Beschluß vom 20. Juli 1982 VII B 154/81 (BFHE 136, 195, BStBl II 1982, 705) zugrunde lag, erkennbar ist.
  • OLG Koblenz, 28.10.1996 - 5 W 659/96

    Wert des Auskunftsanspruchs bei Stufenklage

    Die höhere Streitwertangabe von 200.000 DM in der Klageschrift ist ohne Gewicht, weil sie nicht durch objektive Anhaltspunkte unterlegt worden (vgl. OLG Köln NJW 1960, 2295) und ihre Herleitung offengeblieben ist.
  • OLG Bamberg, 20.07.1983 - 2 WF 105/83

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten, Gebühren und

    Der Streitwert des Auskunftsanspruchs stellt keine volle Befriedigung dar, sondern bereitet die Leistungsklage lediglich vor; es hat deshalb eine Schätzung nach § 3 ZPO zu erfolgen, wobei in der Regel ein Bruchteil des Leistungsanspruchs angenommen wird (vgl. BGH Rpfleger 1959, 110 [Ls]; NJW 1960, 1252; OLG Köln NJW 1960, 2295; OLG München 1972, 247 [Ls]; OLG Köln JurBüro 1974, 636).
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